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FischereiaufseherAuf der Basis der Bregenzer Übereinkunft bestellt jeder Uferstaat Fischereiaufseher. Sie haben die Einhaltung der Bestimmungen über die Fischereiausübung zu überwachen, Zuwiderhandlungen festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken. Die Fischereiaufseher der jeweiligen Länder sind: Baden-WürttembergObersee
Bayern
Österreich
SchweizKanton Graubünden
Kanton St. Gallen
Bezirk Arbon (TG I)
Bezirk Kreuzlingen (TG II)
Bezirk Steckborn (TG III)
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