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Rechtliche GrundlagenDie Bevollmächtigten der IBKF haben keine eigene Anordnungs- oder Vollzugsgewalt. Das heißt, die Beschlüsse der Bevollmächtigtenkonferenz zur Änderung oder Fortentwicklung der fischereilichen Bestimmungen setzen nicht unmittelbar Recht, sondern sie müssen von allen Uferstaaten in das jeweilige Recht umgesetzt werden. Die von der IBKF zusammengestellten und fortgeschriebenen ?Beschlüsse über die Ausübung der Berufs- und Angelfischerei im Bodensee-Obersee? fassen somit nur den jeweils aktuellen Stand der Fischereibestimmungen zusammen, die in nachfolgenden Rechtsverordnungen der einzelnen Uferstaaten verbindlich geregelt sind:
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